Halbtageswanderung

So., 27.03.2022,

Der Feuerbach – von Zuffenhausen bis zu seiner Mündung am Neckar
Ausgangspunkt unserer Wanderung ist der Kelterplatz in Zuffenhausen.
Hier kommt der Feuerbach wieder ans Tageslicht. Zuvor ist er meist
unterirdisch kanalisiert. Ab Zuffenhausen wurde seine Renaturierung
streckenweise eingeleitet. Der Feuerbach ist das längste Fließgewässer
in Stuttgart.  Vom Ursprung in Botnang bis zur Neckarmündung bei
Mühlhausen legt er eine Strecke von etwa 13 km zurück.
Zu Beginn unserer Wanderung, machen wir einen kleinen Abstecher
zur letzten Getreidemühle, die allerdings 1979 ihren Betrieb einstellte.
Das im Krieg beschädigte Gebäude wurde nach den Vorgaben
des Denkmalschutzes vorbildlich wiederaufgebaut.
Der Weg führt dann in Richtung Zazenhausen. Die 264 m lange und
die rd. 30 m hohe Eisenbahnbrücke über uns quert das Feuerbacher Tal.
Nicht weit davon beginnt das Naturschutzgebiet Unteres Feuerbachtal.

Der Feuerbach fließt hier unterhalb von Hangwäldern in einem schmalen,
kanalartigen Bachbett bis er vor dem Ortseingang Mühlhausen wieder
verschwindet. Erst an seiner Neckarmündung sieht man ihn wieder.
Auf dem Vier-Burgen-Steg queren wir den Neckar und auf dem Uferweg –
unterhalb der Burg Hofen – geht es zum Max-Eyth-See bis zum Restaurant
„Haus am See“ zur Schlusseinkehr.

Streckenlänge: ca. 7 km – Gehzeit: ca. 2,5 Std.. –
Streckenverlauf: nahezu eben bzw. leicht abwärts.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Bitte telefonische Anmeldung bis 23.3.2022 bei Heinz Groß –
Tel. 0711 – 79 37 37
Treffpunkt am S-Bahnhof Echterdingen um 12.50 Uhr. –

ACHTUNG: an Zeitumstellung denken.

Gruppen-Tages-Ticket 1 – 2 Zonen für 5 Personen zu 12,40 € lösen.
Hinfahrt mit S-Bahn um 13.10 Uhr bis Hbf. Stuttgart. weiter mit
Stadtbahn U 7 (ab 13.44 Uhr)) bis Zuffenhausen Kelterplatz (an 13.57 Uhr).
Rückfahrt vom Max-Eyth-See und Ankunft in Echterdingen +/- 19.00 Uhr.
Corona: insofern bis zum Wandertag keine Änderungen eintreten,
gilt die 2-G-Regel. Also eine Teilnahme entweder nur für vollständig
Geimpfte (nach 2 Impfungen) oder Genesene (mit Bescheinigung)
zusammen mit dem Personalausweis notwendig. Unterwegs hält
jeder Teilnehmer zu seinen Mitwanderern einen Mindestabstand von
1,50 m ein oder er trägt einen Mund-/Nasenschutz. Teilnehmer sind
weder krank, noch hatten sie in den letzten Tagen Kontakt mit
Covid-19-infizierten Personen. FFP-2-Maske sind in öffentlichen
Nahverkehrsmitteln und im Lokal vorgeschrieben – ausgenommen
am Sitzplatz im Gastraum.
Auf Ihre Teilnahme bei unserer Wanderung freuen sich die Wanderführer
Rolf D. Bühler und Heinz Groß

Uhrzeit:
Ganztägig


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